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Kinderschutzkonzept

Um als Träger die Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung zu erhalten, muss dieser die Sicherung der Rechte und des Wohls der Kinder und Jugendliche gewährleisten. Dazu zählt ein Kinderschutzkonzept, das die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung durch geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung sicherstellt (vgl. § 45 SGB VIII). Dieses Kinderschutzkonzept wurde gemeinsam mit Einrichtungsleitungen sowie dem Träger erarbeitet und in den Kindertageseinrichtungen zur individuellen Weiterentwicklung implementiert.

Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen nehmen an verschiedenen Fort- und Weiterbildungsangeboten von diversen externen Fachkräften, wie z.B. an den Inhouse Schulungen der Evangelischen Landeskirche „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ teil, um dem Schutzauftrag nachzukommen.

Diana Zimdahl, Pädagogische Gesamtleitung

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